Kinderunfallversicherung-wer braucht denn sowas?

Ich möchte Ihnen gern in diesem Blog-Beitrag unsere Versicherungen für Kinder vorstellen- unter anderem die Kinderunfallversicherung und die Krankenzusatzversicherung für Kinder.

Kinder sind gesetzlich unfallversichert, in der Kita oder Schule und auf dem Weg dorthin. Doch was ist in der Freizeit, zu Hause oder auf dem Spielplatz?...
Die DEVK Kinderunfallversicherung unterstützt Sie bei großen und kleinen Katastrophen.
Wie sie das tut, das erkläre ich Ihnen gern.

Bei kleinen Katastrophen (Brüche, Bänderrisse, Schleudertraumata, usw. ...) leistet die Premium Unfallversicherung ein Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und nach der versicherten Invaliditätssumme.

Aufs Kind krankgeschrieben?

Wir Eltern kennen das Problem, pro Jahr dürfen wir uns 20 Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen. Doch was passiert, wenn die Tage aufgebraucht sind?

Eine kleine Hilfe ist neben dem Schmerzensgeld unser Kinderbetreuungsgeld nach einem Unfall. Für jeden Tag, den unser Zwerg aufgrund eines Unfalles nicht in die Schule oder in die Kita gehen kann, zahlt die DEVK Premium Unfallversicherung 40 € pro Tag und das bis zu 50 Tage lang.

Plötzlich, von außen und unvorhergesehen. Das ist die Definition wie ein Unfall passiert sein muss damit eine Unfallversicherung leistet. Doch was ist, wenn der Unfall durch Erschrecken, Übermüdung, ärztlich verordnete Medikamente oder epileptische Anfälle passiert ist?
Mit der DEVK Premium Unfallversicherung ist das kein Problem, sie leistet auch dann. Versichert sind sogar dauerhafte Verletzungen durch Tierbiss, Insektenstiche, den daraus folgenden allergischen Reaktionen und auch Impfschäden.

All die Dinge, die keiner braucht und die sich keiner wünscht.
Es ist ein düsteres Thema, das tut mir leid.

Dazu gibt es noch die Möglichkeit, die Behandlung im Krankenhaus zu verbessern. Einmal wie hier gleich vorgestellt, für alle stationären Aufenthalte oder bei Bedarf auch nur bei Behandlungen im Krankenhaus nach einem Unfall.

Es gibt unseren Tarif ST-G1- der macht Ihr Kind im Krankenhaus zum Privatpatienten, das bedeutet:

-> Unterbringung im Krankenhaus: 100% Erstattung für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
-> Freie Arztwahl im Krankenhaus: 100% Erstattung für privatärztliche Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl, z.B. einem Spezialisten oder dem Chefarzt
-> Vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung: Bis zu drei Behandlungstage vor und bis zu sieben Behandlungstage nach einer stationären Behandlung
-> Freie Krankenhauswahl: 100% Erstattung der Differenzkosten, wenn ein von der Einweisung abweichendes Krankenhaus gewählt wurde
->Krankentransport: 100% Erstattung der Krankentransportkosten in einem Umkreis von 100 km
-> RoomingIn ist ebenfalls mitversicherbar (im Tarif KHS+KHS-E Krankenhaustagegeld)

Für Kinder geht es damit schon ab 4,22 € im Monat los und ist dann noch mit dem Tarif KHS und KHS-E aufstockbar.

Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.